Die FCT-Gruppe bietet massgeschneiderte Vorsorgelösungen für kleine, mittlere und multinationale Unternehmen. Die Organisation der Gruppe wurde gezielt so gestaltet, dass eine grösstmögliche Flexibilität erreicht werden kann. 
Um beide Stiftungen auch in der Wahrnehmung der Versicherten nach derselben Vision auszurichten, haben sich die Stiftungsräte für eine einheitliche Organisationsstruktur und dieselben Partner entschieden.
 

 

Revisionsstelle KPMG Experte Aon Aufsichtsbehörde ASFIP Verwaltung Trianon Stiftungsleitung FCT Services Rückversicherung Tod und Invalidität - Versicherungs- gesellschaften (von der FINMA) beaufsichtigt) Vermögens- verwaltung - Vermögensverwalter - Depotbank - Vermögensberater Stiftungsrat Stiftungsrat 1e
Partner werden durch die Stiftungsräte bestimmt.Partner werden durch die Vorsorgekommission jedes Vorsorgewerks bestimmt.Firma im Besitz der FCT.

Revisionsstelle

Die Stiftungsräte haben die KPMG AG als Revisionsstelle eingesetzt, die jährlich die Rechtmässigkeit von Verwaltung, Jahresrechnung und Vermögensanlage prüft. Die KPMG erstellt dazu jährlich einen Bericht. Sie überprüft auch die getroffenen Massnahmen zur Wahrung der Loyalität bei der Vermögensverwaltung der Vorsorgewerke und der Stiftungen. Ausserdem stellt die Revisionsstelle sicher, dass die Stiftungen ein internes Kontrollsystem unterhalten, das ihrer Struktur gerecht wird.

Experte für berufliche Vorsorge

Die Stiftungsräte haben die Aon Schweiz AG mit den Aufgaben eines anerkannten Experten für berufliche Vorsorge betraut. In dieser Funktion erstellt Aon jährlich versicherungstechnische Gutachten und beurteilt jährlich die finanzielle Sicherheit jedes einzelnen Vorsorgewerks. Bei Unterdeckung eines Vorsorgewerks der FCT obliegt es Aon, geeignete Massnahmen zu treffen.

Aufsichtsbehörde

Die FCT und die FCT 1e unterstehen der Aufsichtsbehörde am Sitz der Stiftung, also der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsicht ASFIP in Genf (Autorité cantonale de surveillance des fondations et des institutions de prévoyance). Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Stiftungen, deren Revisionsstelle und Pensionskassenexperte die gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Bestimmungen einhalten. Sie stellt sicher, dass das Vermögen der Stiftungen gemäss ihrem Zweck für die berufliche Vorsorge eingesetzt wird. Die Aufsichtsbehörde prüft ausserden die Organisation der Stiftungen, genehmigt Änderungen statutarischer oder reglementarischer Bestimmungen sowie allfällige Teil- oder Totalliquidationen.

Verwaltung und Kommunikation

Für die administrative, buchhalterische, finanzielle und versicherungstechnische Verwaltung der FCT und der FCT 1e ist die Trianon AG verantwortlich. Um den Informationsaustausch zu vereinfachen und die Einhaltung des Datenschutzgesetzes sicherzustellen, steht den Versicherten ein gesichertes Internetportal zur Verfügung. Die Versicherten der FCT und der FCT 1e können über dieses Portal auf allgemeine Unterlagen ihres Vorsorgewerks wie Reglemente und auf ihren persönlichen Performancebericht zugreifen. Sie können ihre Vorsorgeausweise einsehen, diverse Simulationsberechnungen durchführen oder auch Änderungen ihrer Lebens- oder Arbeitssituation mitteilen. Die Versicherten wählen auch ihre individuelle Anlagestrategie (FCT 1e) auf diesem Internetportal, auf der laufend Informationen über die Risiken der Anlagen und deren Kosten publiziert werden. Die Verantwortlichen für Personal und Finanzen haben einen eigenen Zugang, um Mutationen vorzunehmen und auf Daten zuzugreifen, die in direktem Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen (Beitragsrechnungen, Zahlungen, etc.).

Stiftungsleitung

Der Stiftungsrat beschloss 2018 die Schaffung einer Stiftungsleitung, die administrativ bei der neu gegründeten FCT Services AG angesiedelt ist, einem Unternehmen, das sich zu 100 Prozent im Besitz der Versicherten der FCT-Gruppe befindet. Ziel war, die Qualität der Governance weiter zu verbessern. Die FCT Services AG ist auch für die unabhängige Aushandlung der Verträge mit den Dienstleistern und Partnern der FCT und der FCT 1e zuständig. Sie verantwortet zudem die harmonische Entwicklung der Stiftungen im Sinn der strategischen Vision der Stiftungsräte sowie die reibungslose Koordination zwischen den beiden Stiftungen. Sie überwacht auch das globale Risikomanagement und sorgt für die Rechtsaufsicht. Zu diesem Zweck besteht der Verwaltungsrat der FCT Services AG aus Stiftungsratsmitgliedern der FCT und der FCT 1e.

Rückversicherung und Vertrieb

Die Rückversicherung der Risiken Todesfall und Invalidität werden periodisch auf der Basis einer jährlich per 1. Januar kalkulierten Pauschalprämie verrechnet. Die Prämie beinhaltet auch die Verwaltungskosten der Rückversicherung, die Kosten für den Vertrieb und die Übernahme neuer Kunden oder die Präsentation der Jahresabschlüsse zuhanden der Vorsorgekommission. Ebenso umfasst die Prämie die Kosten für die Kommunikation sowie für die tägliche kundenspezifische Unterstützung von Personalabteilungen und Versicherten (Leistungen oder Projekte, die über die laufende Verwaltung hinausgehen, werden separat verrechnet) oder für die Änderung von Vorsorgeplänen und das Absenzenmanagement (Arbeitsunfähigkeit).

Vermögensverwaltung

Die Depot-, Verwaltungs- und Beratungsgebühren im Anlagebereich hängen von den Konditionen der entsprechenden Geschäftspartner ab.

Stiftungsräte

Als oberste Stiftungsorgane der Vorsorgestiftungen nehmen die Stiftungsräte die Gesamtleitung der FCT und der FCT 1e wahr. Sie sorgen für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, legen die strategischen Zielsetzungen und Grundsätze der Stiftung fest und bestimmen die Mittel zu deren Umsetzung. Sie definieren die Organisation der Vorsorgeeinrichtung, sorgen für ihre finanzielle Stabilität und überwachen die Verwaltungstelle. Die Stiftungsräte werden alle fünf Jahre von den Vorsorgekommissionen gewählt. Sie müssen über solide Fachkenntnisse verfügen und sich in der beruflichen Vorsorge kontinuierlich weiterbilden. Die Stiftungsräte werden in ihren Entscheidungen und bei der Erfüllung ihrer strategischen Aufgaben von Fachausschüssen unterstützt (juristische und versicherungstechnische Kommission, Anlagekommission, Entwicklungskommission).

Nebst den Vorsorgelösungen der gemeinschaftlichen und firmeneigenen Vorsorgewerke bietet die FCT-Gruppe ihren Versicherten schon seit vielen Jahren die Möglichkeit, die berufliche Vorsorge individuell durch Vorsorgepläne mit persönlicher Wahl der Anlagestrategie zu ergänzen (sogenannte 1e-Pläne). Dies hat die Gruppe nun dazu veranlasst, mit der FCT 1e eine neue und ganz auf 1e-Pläne spezialisierte Stiftung zu schaffen. Sie hat am 1. Januar 2020 die Geschäftstätigkeit aufgenommen. 

Die Stiftungsratsmitglieder der FCT:

Jacques Allegra, Zwahlen & Mayr AG, Arbeitgebervertreter, Präsident
Stève Zaccarini, Interacid Trading AG, Arbeitgebervertreter
Martin Côté, Freemont Management AG, Arbeitnehmervertreter, Vizepräsident
Wilfrid Profichet, Nahmani Grunder & Cie AG, Arbeitnehmervertreter

Die Stiftungsratsmitglieder der FCT 1e:

Adrien Jöhr, Interacid Trading AG, Arbeitgebervertreter, Präsident
Nicolas Clerc, Caterpillar GmbH, Arbeitgebervertreter
Wilfrid Profichet, Nahmani Grunder & Cie AG, Arbeitnehmervertreter, Vizepräsident
Christian Moraldo, Tetra Pak International AG, Arbeitnehmervertreter 

 

Vorsorgekommission

Jedes an die FCT oder die FCT 1e angeschlossene Unternehmen und jede angeschlossene Unternehmensgruppe verfügt über ein unabhängiges Vorsorgewerk unter dem Dach der Stiftung. Jedes Vorsorgewerk steht unter der Leitung einer Vorsorgekommission, die das paritätische Organ im Sinn der Gesetzesbestimmungen über die berufliche Vorsorge darstellt. Ihre Mitglieder werden von den aktiven Versicherten gewählt und vom Arbeitgeber ernannt. Die Vorsorgekommission bestimmt ihren Versicherer für die Risiken Tod und Invalidität, ihren Bankpartner, die Anlageprofile, die Vorsorgepläne, ihren Satz für die Verzinsung der Sparkonten und einiges mehr.

Für jedes Vorsorgewerk wird eine eigene Buchhaltung geführt. Es besteht keine Haftung für die Verbindlichkeiten der anderen Vorsorgewerke. Die Vorsorgewerke sind nach dem Modell teilautonomer Vorsorgeeinrichtungen konzipiert und daher einzig gegen das Todesfall- und Invaliditätsrisiko versichert.

Jedes Vorsorgewerk der FCT trägt das eigene Anlagerisiko und verfügt über sein eigenes Vermögen. Die Pensionskassenexpertin oder der Pensionskassenexperte erstellt jährlich einen Bericht über den Zustand jedes Vorsorgewerks und eine vereinfachte Aktiv-Passiv-Studie. Die Vorsorgekommission zieht diese Studie für die Definition des Anlageprofils bei. Damit wird sichergestellt, dass die Anlagestruktur die Auszahlung der Vorsorgeleistungen erlaubt.

Die Vorsorgewerke der FCT 1e bestimmen die Palette der individuellen Anlagestrategien, die den Versicherten zur Auswahl stehen, darunter eine Strategie mit risikoarmen Anlagen.